Publikationen und Studien
Cloud Computing Dimensionen
Unter dem Begriff „Cloud Computing“ wird ein Paradigmenwechsel in der IT-Nutzung verstanden. IT-Leistungen werden in diesem Rahmen zu einem Gebrauchsgut und ähnlich wie Strom oder Wasser standardisiert und nutzungsabhängig abgerechnet. Bei dem Bezug aus der Cloud gilt es insbesondere, die Erfolgsfaktoren und Merkmale des Cloud Computing zu berücksichtigen. Der Cloud Einsatz erfolgt in der Regel anhand der Zielvorgaben des Unternehmens, die als Zieldimensionen des Kunden definiert werden. Diese Zieldimensionen charakterisieren die strategische Ausrichtung des Dienstleistungsbezugs aus der Cloud und dienen dazu, die umfangreiche Anzahl an Einflussfaktoren möglichst überschneidungsfrei zu gruppieren.
Dimension: Flexibilität
Im Rahmen des Cloud Computing erfolgt eine Flexibilisierung und Standardisierung der Informationstechnologie im Unternehmen. IT Ressourcen können bedarfsorientiert und flexibel nach oben oder unten skaliert werden. Die Bereitstellung erfolgt im Vergleich zum klassischen IT-Outsourcing kurzfristig und mit geringer Vertragsbindung an den Anbieter. Damit Unternehmen die Flexibilitätsvorteile aus der Cloud nutzen können, muss zudem ein Datentransfer sowohl in als auch aus der Cloud möglich sein. Zusätzlich sind ein hoher Automatisierungsgrad (Self-Service) und die Interoperabilität mit anderen Diensten wichtig.
Dimension: Kosten
IT-Abteilungen stehen unter einem stetigen Kosten- und Effizienzdruck. Infolgedessen werden häufig einzelne Funktionen oder ganze IT-Infrastrukturen ausgelagert. Die Anbieterauswahl im Cloud Computing findet in vielen Fällen unter der Prämisse statt, Kosten einzusparen. Unternehmen, die Cloud Dienste beziehen, profitieren in erster Linie von einer geringen Kapitalbindung und einer transparenten Kostenübersicht. Hierbei bleiben den Kunden hohe Anschaffungskosten in Form benötigter Server, Lizenzen oder Stellflächen erspart und die Komplexität des IT-Betriebs wird reduziert. Des Weiteren ist die Abrechnungsart von Bedeutung, die im Cloud Computing bedarfsorientiert nach Zeit, Volumen oder Nutzer-Konten durchgeführt wird.
Dimension: Leistungsumfang
Bei der Auswahl eines Anbieters kann es wichtig sein den Leistungsumfang zu bewerten. Um einen Anbieter entsprechend der benötigten Funktionalitäten und Anforderungen auszuwählen gilt es Merkmale hinsichtlich der Performanz (Latenzzeiten oder Transaktionsgeschwindigkeit), der Kapazitätsgrenzen (z.B. maximale Anzahl von Accounts oder Speicherplatz), der Servicekomplexität (Anzahl der angebotenen Funktionen) und des Individualisierungsgrades (wie weit lässt sich der Service anpassen) zu berücksichtigen. Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen die Dienstfunktionalität und typische Cloud-Merkmale, wie z.B. Skalierbarkeit.
Dimension: IT-Sicherheit und Compliance
Die Entscheidung bei der Anbieterauswahl wird häufig von Anforderungen des Unternehmens in den Bereichen Sicherheit, Compliance und Datenschutz beeinflusst. Unternehmen wollen oder müssen sichergehen, dass ihre Daten und Anwendungen auch bei einem Cloud-Anbieter sowohl die erforderlichen Compliance-Richtlinien erfüllen, als auch ausreichend vor unberechtigten Zugriffen geschützt sind. Aus diesem Grund existieren viele Bemühungen das Cloud Computing sicher und vertrauenswürdig zu machen. Das BSI (BSI-Mindestsicherheitsanforderungen an Cloud Computing Anbieter), der EuroCloud Deutschland_eco e.V. (Leitfaden Cloud Computing – Recht, Datenschutz & Compliance), die Cloud Security Alliance (Security Guidance for Critical Areas of Focus in Cloud Computing), der Gesellschaft für Informatik e.V. (10 Thesen zu Sicherheit und Datenschutz in Cloud Computing), European Network and Information Security Agency (ENISA) (Cloud Computing – Benefits, risks and recommendations for information security) und andere Institutionen haben diesbezüglich diverse Sicherheitsleitfäden und Anforderungskataloge veröffentlicht. Dabei beziehen sich die Entscheidungskriterien fast ausschließlich auf den Anbieter selbst und weniger auf den einzelnen Dienst.
Dimension: Ausfallsicherheit und Vertrauenswürdigkeit
Eine große Hürde bei der Cloud-Adoption ist das Fehlen von Vertrauen und Transparenz im Cloud Computing. Das Vertrauen ist dabei eng mit der Transparenz gekoppelt. Im Vergleich zum IT-Outsourcing stehen dem Kunden beim Cloud Computing zwar standardisierte Dienste zur Verfügung, diese sind aber nicht zwingend transparent, wie z.B. bei der Datenhaltung oder definierten Leistungszusagen. Fehlende Transparenz erschwert zudem das Bewerten von Angeboten und die Entscheidungsfindung. Diese Zieldimension beschreibt, wie sicher sich der Kunde sein kann, dass ihm die Dienstleistung aus der Cloud wie vereinbart zur Verfügung steht. Hierzu gehören die Leistungsversprechen des Anbieters, bspw. in Form von SLAs, und die Indikatoren für die Zuverlässigkeit, die die Wahrscheinlichkeit abbilden mit der diese Leistungsversprechen eingehalten werden. Zusätzlich wird die Vertrauenswürdigkeit eines Anbieters u.a. durch ein funktionierendes Notfallmanagement, redundante Standorte und etablierte Zertifi zierungen positiv beeinflusst. Einen ebenso positiven Einfluss hat die Transparenz des Anbieters allgemein, wie z.B. Angaben über Bestandskunden und Erfahrung im Geschäftsfeld.
Dimension: Service und Cloud Management
Viele Unternehmen stehen dem Thema Cloud Computing aufgeschlossen und interessiert gegenüber. Der Bezug von Cloud-Diensten kann hierbei fundamentale Prozessveränderungen im IT-Servicemanagement zur Folge haben. Je nach Umfang des Cloud-Einsatzes, unterliegen auf Anwenderseite die prozessbezogenen Aktivitäten in der internen IT-Organisation kleinen bis sehr großen Änderungen. Das Service & Cloud Management umfasst Aktivitäten des Anbieters, die einen reibungsfreien Betrieb des Cloud-Dienstes garantieren. Hierzu gehören Supportleistungen sowie notwendige Steuerungs- und Kontrollfunktionen. Zusätzlich kann Beratungsleistung inkl. unterstützender Tätigkeiten angeboten werden, welche dem Anwender den Implementierungs- bzw. Migrationsprozess erleichtern.
Entscheidungsunterstützung bei der Anbieterauswahl im Cloud Computing
Das IT-Sourcing befasst sich mit dem Auslagern von IT-Ressourcen wie Infrastruktur, Personal, Aktivitäten, Dienstleistungen und Prozesse an einen oder mehrere rechtlich unabhängige Leistungserbringer für einen vertraglich festgelegten Zeitraum. Die Anbieterauswahl ist eine der wichtigsten Phasen im Beschaffungsprozessprozess.
Das Cloud Computing ist sowohl für die Praxis als auch für die Wissenschaft ein zunehmend relevantes Anwendungsfeld. Es stellt für viele Unternehmen ein neues Dienstleistungsmodell dar und prägt zugleich nachhaltig die IT-Landschaft. Die steigende Beliebtheit des Cloud Computing im privaten und beruflichen Umfeld geht mit einer schnell wachsenden Anbieterzahl einher, die das Vergleichen und das Auswählen von Anbietern wichtiger werden lässt. Die Anbieterauswahl stellt Unternehmen allerdings vor eine große Herausforderung. Zum einen sind kaum Kriterien bekannt, die es bei der Auswahl zu berücksichtigen gilt. Zum anderen fehlt es noch an konkreten Entscheidungsmodellen zur Auswahl eines Cloud-Anbieters. Ein systematisierter Entscheidungsunterstützungsprozess bei der Anbieterauswahl hinsichtlich der Identifizierung und der Priorisierung relevanter Kriterien und Trade-Offs zwischen technischen, ökonomischen und rechtlichen Aspekten kann diesem Problem begegnen.
Das Ziel dieser Phase ist es, den „optimalen“ Anbieter zu finden. Mit Hilfe des Analytischen Hierarchieprozesses (AHP) lässt sich dieser Entscheidungprozess strukturieren und optimieren.
Praxisnahes
Cloud Computing Framework zur Anbieterauswahl
Entrepreneurship & Geschäftsmodellansätze
Bei der Auswahl einer Cloud Lösung können 16 Erfolgsfaktoren identifiziert werden. Besonders wichtig hierbei ist die Netzwerkverbindung hinsichtlich Qualität und Zuverlässigkeit. Insgesamt können drei Kundengruppen dfferenziert werden:
- „Mainstream“- größte Kundengruppe
- „Generalist“- setzt auf generelle Auswahlkriterien mit geringen Erwartungen
- „Ambitioniert“- sehr hohe Cloud Anforderungen
Erfolgskritische Faktoren und Kundensegmente im Cloud Computing
Repschläger Consulting beschäftigt sich mit der Beratung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen im Bereich des IT-Managements. Wir beraten unsere Kunden hinsichtlich des effizienten IT-Einsatzes und zeigen Optimierungspotenziale aufgrund neuster Technologien und Dienste auf. Darüber hinaus unterstützen wir Startups bei den ersten Schritten von der Ideenfindung über den Business Plan bis hin zum Markteintritt.
Für Projektanfragen wenden Sie sich bitte an unser Team.
Aktuelle Nachrichten und Neuigkeiten
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Cloud Computing
Unter dem Oberbegriff des Cloud Computing entsteht seit einigen Jahren ein neues Paradigma für eine Industrialisierung in der Informationstechnologie (IT). Cloud Computing ermöglicht es Unternehmen, IT-Leistungen auf Applikations- oder Infrastrukturebene zur Unterstützung ihrer Geschäftsprozesse nachfrageorientiert auf Mietbasis zu beziehen. Die Cloud Migration verlangt, ähnlich wie beim IT-Outsourcing, die Auswahl eines adäquaten Outsourcing-Grades („Make or Buy“) und die Auswahl geeigneter Lieferanten.
Studien zeigen, dass sich KMUs der IKT-Branche in der Region Berlin Brandenburg intensiv mit dem Cloud Computing beschäftigt haben und dem Thema eine zunehmende Bedeutung beimessen. In den letzten Jahren fand zudem ein starkes Marktwachstum im Bereich der Cloud Dienstleistungen statt, was zu einer stark gewachsenen Anbieteranzahl geführt hat.
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IT Service Management
Die neuartigen Bezugsmöglichkeiten IT Dienstleistungen kann weitreichende Prozessveränderungen im IT-Servicemanagement (ITSM) zur Folge haben. Dabei ist aus Anwendersicht vor allem die zunehmende Bedeutung der Phasen Service Strategy und Service Design hervorzuheben. Demgegenüber ist zu erwarten, dass im Rahmen des Cloud Computing die Phasen Service Transition und Service Operation für die Leistungsabnehmer an Relevanz verlieren. Derweilen bleibt das Continual Service Improvement unverändert wichtig.
Social Media
Das Internet wird von ungefähr 1/3 der Weltbevölkerung (2,4 Mrd.) genutzt. In Deutschland steht heute in vier von fünf Haushalten ein Computer. 80 Prozent der Deutschen sind online, bei den unter 30-Jährigen sind es fast alle (98 %). Die Relevanz der Social Media Kanäle nimmt dementsprechend stetig zu. Social Media stellt seit einiger Zeit einen wesentlichen Wettbewerbsfaktor dar. Wer sich heutzutage erflogreich behaupten will kommt um das Thema Social Media nicht herum.
Geschäftsmodellierung
Der Begriff des Geschäftsmodells (engl. Business Model) hat seinen Ursprung in der Internet-Ökonomie. Aus diesem Grund sind theoretische Ansätze, die Geschäftsmodelle behandeln, eng mit dem Electronic Business verbunden. Ein Geschäftsmodell beschreibt die gesamte Wertschöpfung, die ein Unternehmen generiert. Im wesentlichen können vier Bereiche eines Geschäftsmodells unterschieden werden: Infrastruktur, Finanzen, Kundschnittstelle und Produktmerkmale.
Entrepreneurship
Berlin wird als Standort für Startups immer populärer. Allerdings stehen neue Unternehmen vor vielen Herausforderungen. Die Gründung ist mit neuen Aufgabenbereichen verbunden, die häufig nicht bedacht oder unterschätzt werden. Damit sich ein Startup nachhaltig erfolgreich positionieren kann sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Besonders relevant ist die Fokusierung auf Kernkompetenzen, so dass die vorhandene Expertise und die begrenzten Kapazitäten richtig eingesetzt werden können.
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Sicherheit ist zentrales Thema im Cloud Computing
Cloud Computing wird aktuell in Forschung und Praxis so intensiv diskutiert wie kaum ein anderer IT-Trend. Dabei geht es häufig um das Thema Sicherheit und insbesondere um die Frage: Wie vertrauenswürdig sind die in der Cloud vorherrschenden Sicherheitsstandards? Aufgrund fehlender Aufklärung durch die Anbieter einerseits und spektakulärer Berichte über einzelne Sicherheitsvorfälle andererseits wird das Thema Sicherheit als wesentliches Hemmnis für die Akzeptanz des Cloud Computing gesehen. Auch der Datenschutz spielt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle - vor allem Anbieter und Kunden aus Deutschland sind mit strengen Reglementierungen bei der Datenverarbeitung, -weiterleitung und -speicherung konfrontiert. So richtig und wichtig die Erörterung dieser Fragestellungen ist, so auffällig ist das Fehlen von Lösungsansätzen in vielen Beiträgen zum Thema. Dabei beschäftigt sich längst eine Vielzahl von Initiativen weltweit mit Fragen der Sicherheit, Governance, Risk-Management und Compliance im Cloud Computing. Der Lehrstuhl für Informations- und Kommunikations-Management an der TU hat eine Übersicht dieser Initiativen zusammengestellt und die Relevanz der einzelnen Programme bewertet. Als Maßstab für die Beurteilung der Relevanz dienten Art und Anzahl der Beteiligten, die Marktpräsenz der Aktivitäten und sowie bisher veröffentlichte Ergebnisse. So erhalten Anwender eine erste Orientierungshilfe auf der Suche nach zuverlässigen Informationen zum Thema Cloud Security. (Auszug aus Computerwoche)
Anbieterauswahl im Cloud Computing
Obwohl viele Unternehmen bereits Cloud Computing einsetzen und das Inte-resse an dem Thema hoch ist, bleiben viele Fragen auf Unternehmensseite ungeklärt. Insbesondere die Ziele, der Entscheidungsprozess und der Ablauf der Integration sind nach Meinung der Unternehmen noch stark verbesse-rungswürdig. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bewahrung einer größtmögli-chen Flexibilität und somit die Möglichkeit, einen Anbieterwechsel ohne größere Anstrengungen bewerkstelligen zu können. Auch hier wünschen sich die Un-ternehmen eine ausgereiftere Technologie, was als klares Signal an die Service Provider zu interpretieren ist. (Auszug Studie der TU Berlin)
Dipl.-Inf. Dr.-Ing. Jonas Repschläger
Studium der Informatik an der TU Berlin mit den Schwerpunkten Systemanalyse, Prozessoptimierung, Marketing, Web-Entwicklung und Datenbankensysteme.
Seit April 2013: Projektleiter am Fachgebiet IuK-Management der TU Berlin
2009 - 2013: wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachgebiet IuK-Management der TU Berlin (Prof Dr. Rüdiger Zarnekow)
2009: Softwareentwickler, Unternehmensberatung proXcel GmbH
2008: Business Development Assistant im Bereich Marketing, Chemring Europe
2006 - 2008: Projekte mit der VW AG im Bereich Wissensmanagement, Prozessoptimierung und Marketing
Herr Repschläger hat bereits mehrere Auftragsforschungs- und Industrieprojekte verantwortet:
- M2M-Mobilfunk-Plattform (Auftragsforschung für die Telekom AG)
- TRusted Ecosystem for Standardized and Open cloud-based Resources (TRESOR) (Förderprogramm Trusted Cloud, im Auftrag des BMWi)
- Cloud Extender - Cloud Business Model Generation (proFIT gefördertes Projekt)
Darüber hinaus wirkt er mit bei dem Capital Cloud Award und der Digital Business Conference (ehemals IT Operations Day)
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Jobangebote
Wir suchen Menschen mit Einsatzbereitschaft, analytischem Denkvermögen, IT-Verständnis, Engagement, Interesse an vielseitigen und abwechslungsreichen Aufgaben. Darüber hinaus sind Zufriedenheit und Begeisterung am Arbeitplatz unverzichtbare Voraussetzung. Bei uns haben Sie manigfaltige Möglichkeiten, sich und Ihr Können einzubringen - während Ihres Studiums, nach Ihrem erfolgreichen Hochschulabschluss oder nachdem Sie bereits berufliche Erfahrungen gesammelt haben. Ob Praktikant, Student, Freelancer, Doktorand oder Absolvent, für jeden Arbeitstyp bieten wir angemessene Aufgaben und Positionen. Aufgrund einer IT-nahen Ausrichtung sind insbesondere Personen mit Programmierkenntnissen sehr gefragt. Wenn wir Interesse geweckt haben und die Beschreibung Ihren Vorstellungen entspricht, sind Sie in unserem Team herzlich willkommen!
Was wir bieten:
- Spannende und innovative Themenfelder (State of the Art)
- Projekte aus Forschung und Praxis
- Verantwortungsvolle Aufgaben (Wissensarbeiter)
- Interdisziplinärer Erfahrungsaustausch und Teamarbeit
- Flexible Arbeitszeiten (Home-Office)
- Nebenberufliche/Studenten/Freelancer Tätigkeit
- Bring-your-Own-Device (BYOD)
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen. Bitte senden Sie diese per E-Mail an: bewerbung@repschlaegerconsulting.com
Derzeit sind keine Stellen vakant. Sie können sich aber auch initiativ bei uns bewerben. Sofern Projekteaufgaben oder Stellen verfügbar sind, werden wir Ihre Initiativ-Berwerbung berücksichtigen und Sie kontaktieren.
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12103 Berlin
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Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:
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3. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
Die Internetseite der Repschläger Consulting Dipl.-Inf. Dr.-Ing. Jonas Repschläger erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.
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4. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
5. Rechte der betroffenen Person
- a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
- b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
- die Verarbeitungszwecke
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
- falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
- c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
- d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
- Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
- Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
- Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche
unterliegt.
- Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Repschläger Consulting Dipl.-Inf. Dr.-Ing. Jonas Repschläger gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Datenschutzbeauftragte der Repschläger Consulting Dipl.-Inf. Dr.-Ing. Jonas Repschläger oder ein anderer Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von der Repschläger Consulting Dipl.-Inf. Dr.-Ing. Jonas Repschläger öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Repschläger Consulting Dipl.-Inf. Dr.-Ing. Jonas Repschläger unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Datenschutzbeauftragte der Repschläger Consulting Dipl.-Inf. Dr.-Ing. Jonas Repschläger oder ein anderer Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
- e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
- Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
- Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Repschläger Consulting Dipl.-Inf. Dr.-Ing. Jonas Repschläger gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Datenschutzbeauftragte der Repschläger Consulting Dipl.-Inf. Dr.-Ing. Jonas Repschläger oder ein anderer Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
- f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an den von der Repschläger Consulting Dipl.-Inf. Dr.-Ing. Jonas Repschläger bestellten Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter wenden.
- g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Die Repschläger Consulting Dipl.-Inf. Dr.-Ing. Jonas Repschläger verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeitet die Repschläger Consulting Dipl.-Inf. Dr.-Ing. Jonas Repschläger personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Repschläger Consulting Dipl.-Inf. Dr.-Ing. Jonas Repschläger der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Repschläger Consulting Dipl.-Inf. Dr.-Ing. Jonas Repschläger die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Repschläger Consulting Dipl.-Inf. Dr.-Ing. Jonas Repschläger zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an den Datenschutzbeauftragten der Repschläger Consulting Dipl.-Inf. Dr.-Ing. Jonas Repschläger oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
- h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Repschläger Consulting Dipl.-Inf. Dr.-Ing. Jonas Repschläger angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
- i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
6. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
7. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
8. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
9. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Unser Datenschutzbeauftragter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
10. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
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